
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Projekt Bürgerbus. Bürgerbusse
ergänzen den bestehenden Linienverkehr. Sie fahren auf einem festen Linienweg
mit einem festen Fahrplan und halten an festgelegten Haltestellen. Wesentliches
Merkmal des Bürgerbusses ist der ehrenamtliche Einsatz von Fahrerinnen und
Fahrern. Mit dem Bürgerbus organisieren sie einen regelrechten Linienverkehr
überall dort, wo bisher kein Bus fährt. Jeder kann mitfahren.
Für die Organisation gründen engagierte Bürger einen Verein. Bei der Planung und
Durchführung übernehmen die örtlichen Verkehrsunternehmen in der Regel eine Art
Patenschaft. In Velbert wird das Projekt Bürgerbus
materiell und konzeptionell durch die Verkehrsgesellschaft der Stadt Velbert (VGV) und die
WSW mobil GmbH unterstützt.
Der Bürgerbus selbst ist ein Kleinbus, der insgesamt 8 Fahrgäste mitnehmen kann. Er wird von Bürgerinnen und Bürgern aus Neviges und Tönisheide bzw. Langenberg gefahren. Jede/r kann sich im Verein engagieren, der Führerschein Klasse III reicht aus.
Kontaktadresse:
Hohenbruchstr. 13
c/o Eckhard Bathen - Geschäftsführer
Tel. 0 20 53/83 80 12
Mobil: 01 57/76 03 64 25
Fahrplan auf der Homepage:
www.buergerbusneviges.info
Ansprechpartner:
Gerd Berker Tel. 02052/ 25 91 oder
Dieter Schmidt Tel. 02052/ 92 29 98
Fahrplan auf der Homepage:
www.buergerbus-langenberg.de
Fahrausweise
Für jede Fahrt und für jeden zahlungspflichtigen Fahrgast wird ein besonderer Fahrausweis ausgegeben.
Fahrausweise des Bürgerbusses Langenberg und des Bürgerbusses Neviges/
Tönisheide e. V. sind nach Entwertung für die
jeweilige Fahrt nicht übertragbar und berechtigen nicht zu Fahrtunterbrechungen
und Rückfahrten.
Preise
Einzelfahrt (voller Preis):
1,70 Euro
Einzelfahrt (ermäßigter Preis): 1,30 Euro
4 Fahrten (voller Preis):
5,00 Euro
Ermäßigter Fahrpreis
Der ermäßigte Fahrpreis gilt für:
Unentgeltliche Beförderung/ Mitnahme weiterer Personen
Schwerbehinderte sowie deren Begleitpersonen im Sinne des §59 (2), Ziffer 1,
des Schwerbehindertengesetzes werden unentgeltlich befördert.
In den Bürgerbussen gelten nicht die Bestimmungen des allgemeinen VRR-Tarifs über:
Sonstige Bestimmungen
Kinder unter 6 Jahre müssen stets begleitet sein.
Die begleitende Person muss über 6 Jahre alt sein.
Hunde werden unentgeltlich befördert.
Die Beförderung von Fahrrädern ist ausgeschlossen.
Im Bürgerbus besteht Anschnallpflicht.
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