Die/ der Wahlvorsteher/in ist Mitglied des
Wahlvorstandes.
Sie/Er
- weist die anderen Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre
Verschwiegenheitspflicht hin,
- eröffnet und beendet die Wahlhandlung,
- berichtigt auf Anweisung der Wahlbehörde ggf. das Wählerverzeichnis,
- leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und
Stimmenzählung,
- gibt Entscheidungen des Wahlvorstandes bekannt,
- gibt das Wahlergebnis im Wahl-/Stimmbezirk bekannt,
- verpackt und verwahrt die Stimmzettel, Niederschrift usw. und
übergibt diese Unterlagen zusammen mit der/dem Schriftführer/in der/dem
Beauftragten des Wahlamtes.
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