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Wahlvorschlag

Wahl-ABC: Wahlvorschlag


Die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien bzw. Wählergruppen sind in einem demokratischen Verfahren in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei bzw. Wählergruppe zu wählen. Hierüber ist u. a. eine Niederschrift zu fertigen. Die erforderlichen Vordrucke werden auf Anforderung von der/dem jeweils zuständigen Wahlleiter/in zur Verfügung gestellt.
Einzelbewerber/innen können sich ebenfalls zur Wahl stellen.

Die Voraussetzungen, unter denen Parteien bzw. Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen können, sind unterschiedlich:
Parteien bzw. Wählergruppen, die im Rat/Parlament seit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind (sog. "alte" Parteien), brauchen ihren Wahlvorschlägen weder Unterstützungsunterschriften noch Nachweise über ihre Satzung, ihr Programm und die demokratische Bildung ihres Vorstands hinzuzufügen.
Alle anderen Parteien bzw. Wählergruppen (sog. "neue" Parteien) – und Einzelbewerber/innen, die dem Rat/Parlament nicht angehören – müssen ihren Wahlvorschlägen sogenannte Unterstützungsunterschriften hinzufügen. Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Vordrucken erbracht werden, die von den zuständigen Wahlleitern und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Grundsätzlich müssen diese "neuen" Parteien auch den Nachweis erbringen, dass sie einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand, eine schriftliche Satzung und ein Programm haben.
Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der zuständige Wahlausschuss.


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