Wahlberechtigte, die am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen können oder
möchten, erhalten auf Antrag einen Wahlschein.
Zusammen mit dem Wahlschein werden im Regelfall Briefwahlunterlagen
zugesandt.
Der Wahlschein kann persönlich oder schriftlich (auch per Telefax,, eMail
oder den Wahl-Link auf der Homepage möglich) beantragt werden.
Ein Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigungskarte.
Rechtzeitig vor jeder Wahl oder Abstimmung steht Ihnen aber auch über den
oben erwähnten Wahl-Link ein Online-Wahlscheinantrag zur Verfügung.
Mit dem Wahlschein kann man seine Stimme auch in einem anderen als dem
zuständigen Wahllokal abgeben.
Weitere Erläuterungen geben wir Ihnen auf den Seiten zu den unterschiedlichen Wahlen und Abstimmungen.