Zuständigkeiten für die Vorbereitung und Durchführung
der Europa- und der Bundestagswahlen sind den Wahlleiterinnen bzw.
Wahlleitern des Bundes, der Länder, der Kreise und der kreisfreien Städte
übertragen.
Bei den Landtagswahlen des Landes Nordrhein-Westfalen verteilen sich
Zuständigkeiten auf die/den Landeswahlleiter/in und die Wahlleiterinnen
bzw. Wahlleiter der Kreise und der kreisfreien Städte.
Bei Kommunalwahlen sind die Wahlleiterinnen bzw.
Wahlleiter der Kreise und der Gemeinden zuständig.
(Siehe auch unter Wahlausschuss.)
Wahlleiter für die Wahl des Rates, für die Bürgermeisterwahl, Wahl des Integrationsrates und Bürgerentscheide der Stadt Velbert ist der Bürgermeister. Er ist gleichzeitig Vorsitzender des Wahlausschusses. Falls sich der amtierende Bürgermeister zur Wahl stellt, übernimmt sein allgemeiner Vertreter, also der 1. Beigeordnete, die vorgenannten Funktionen.