Für die Landtagswahl NRW, die Wahl der Landrätin / des Landrats, die
Kreistagswahl, die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, die Wahl
des Rates, die Wahl des Integrationsrates und für Bürgerentscheide wird
das Gemeindegebiet in Stimmbezirke eingeteilt, in denen nicht mehr als
2.500 Einwohner wohnen dürfen.
Für die Ratswahl erfolgt eine Einteilung zunächst in Wahlbezirke, die noch
einmal in Stimmbezirke unterteilt werden.
Für jeden Stimmbezirk wird ein Wahllokal eingerichtet.
Bei der Europawahl und der Bundestagswahl werden die Stimmbezirke als
Wahlbezirke bezeichnet.
Das Gemeindegebiet der Stadt Velbert wird folgendermaßen eingeteilt:
Einen Überblick über die Zuordnung der Straßen (bzw.
Straßenabschnitte) zu den einzelnen Wahl- und Stimmbezirken Stimmbezirken
und einen Routenplaner für den Weg von Ihrem Wohnsitz zum Wahllokal
erhalten Sie über den Wahl-Link auf der Homepage.
Für die Auszählung von Briefwahlergebnissen werden zusätzlich
Briefwahlbezirke – je Wahlart in unterschiedlicher Zahl – gebildet.