Der Wahlausschuss wird zu jeder Wahl neu gebildet und
besteht aus der/dem Wahlleiter/in und Beisitzerinnen bzw. Beisitzern. Die
Beisitzerinnen bzw. Beisitzer üben eine ehrenamtliche Tätigkeit aus.
Der Wahlausschuss ist u. a. verantwortlich für die
Zulassung der Wahlvorschläge. Er stellt nach der Wahl die amtlichen
Endergebnisse fest.
Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich.
Der Wahlausschuss der Stadt Velbert besteht aus dem Bürgermeister als
Wahlleiter, zehn Beisitzerinnen bzw. Beisitzern und mehreren
Vertreterinnen/Vertretern.