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Wahl-ABC: Wahlausschuss


Der Wahlausschuss wird zu jeder Wahl neu gebildet und besteht aus der/dem Wahlleiter/in und Beisitzerinnen bzw. Beisitzern. Die Beisitzerinnen bzw. Beisitzer üben eine ehrenamtliche Tätigkeit aus.

Der Wahlausschuss ist u. a. verantwortlich für die Zulassung der Wahlvorschläge. Er stellt nach der Wahl die amtlichen Endergebnisse fest.
Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich.
Der Wahlausschuss der Stadt Velbert besteht aus dem Bürgermeister als Wahlleiter, zehn Beisitzerinnen bzw. Beisitzern und mehreren Vertreterinnen/Vertretern.


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