Im Bundesland Nordrhein-Westfalen können die
Bürgerinnen und Bürger über drei Elemente (Volksinitiative, Volksbegehren
und Volksentscheid) unmittelbar Einfluss auf den demokratischen
Willensbildungsprozess nehmen.
Ziel:
Befassung des Landtags mit einem politischen Sachthema oder Gesetzentwurf.
Voraussetzung:
Unterzeichnung durch mindestens 0,5 Prozent der stimmberechtigten
Deutschen in NRW (ca. 65.000 Unterschriften).
Volksbegehren
Ziel:
Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes.
Voraussetzung:
Unterzeichnung durch mindestens 8 Prozent der stimmberechtigten Deutschen
in NRW (ca. 1 Million Unterschriften)
Ziel:
Abstimmung über ein vom Landtag nicht verabschiedetes Gesetz.
Voraussetzung:
Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei einer Mindestbeteiligung von 15
Prozent der Stimmberechtigten (ca. 2 Millionen Stimmen).
Nähere Informationen erhalten Sie links durch Anklicken des Wortes "Volksabstimmung".