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Volksbegehren, Volksentscheid, Volksinitiative

Wahl-ABC: Volksbegehren, Volksentscheid und Volksinitiative


Im Bundesland Nordrhein-Westfalen können die Bürgerinnen und Bürger über drei Elemente (Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid) unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess nehmen.

Volksinitiative

Ziel:
Befassung des Landtags mit einem politischen Sachthema oder Gesetzentwurf.

Voraussetzung:
Unterzeichnung durch mindestens 0,5 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 65.000 Unterschriften).

Voraussetzung:
Unterzeichnung durch mindestens 8 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 1 Million Unterschriften)

Volksentscheid

Ziel:
Abstimmung über ein vom Landtag nicht verabschiedetes Gesetz.

Voraussetzung:
Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei einer Mindestbeteiligung von 15 Prozent der Stimmberechtigten (ca. 2 Millionen Stimmen).

Nähere Informationen erhalten Sie links durch Anklicken des Wortes "Volksabstimmung".


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