direkt zum Inhalt

Wahl-ABC: Unterstützungsunterschriften


Für ihre Kandidatur benötigen Parteien und Bewerber in bestimmten Fällen Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten. Die Anzahl der benötigten Unterstützungsunterschriften ist je nach Wahlart unterschiedlich.

Es darf nur ein Wahlvorschlag der selben Art unterstützt werden. Eine einmal geleistete Unterstützungsunterschrift kann nicht zurückgenommen werden.

Die Unterstützungsunterschriften werden von der Gemeindeverwaltung geprüft, die dabei auch das Wahlrecht der Unterzeichner/innen bescheinigt.


0Zurück zum Wahl-ABC