Für ihre Kandidatur benötigen Parteien und Bewerber in
bestimmten Fällen Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten. Die
Anzahl der benötigten Unterstützungsunterschriften ist je nach Wahlart
unterschiedlich.
Es darf nur ein Wahlvorschlag der selben Art unterstützt werden. Eine einmal geleistete Unterstützungsunterschrift kann nicht zurückgenommen werden.
Die Unterstützungsunterschriften werden von der Gemeindeverwaltung geprüft, die dabei auch das Wahlrecht der Unterzeichner/innen bescheinigt.