Erhält bei der Bürgermeisterwahl in Nordrhein-Westfalen
kein(e) Bewerber/in im ersten Wahlgang mehr als 50 % der gültigen Stimmen,
so findet zwei Wochen später eine Stichwahl unter den beiden
Kandidatinnen/Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.
Bei der Stichwahl ist dann gewählt, wer von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter in der Sitzung des Wahlausschusses zu ziehende Los.
Die nächste Bürgermeisterwahl findet am 26. September 2004, die ggf. danach anzusetzende Stichwahl am 10. Oktober 2004 statt.
Die letzte Bürgermeisterwahl fand am 26. September 2004 statt. Eine Stichwahl war nicht notwendig.