Bei den wahlstatistischen Auswertungen handelt es sich
einerseits um die Auswertung von Daten, die bei den Wahlorganen anfallen
(= allgemeine Wahlstatistik) und andererseits um eine Auswertung von
Daten, die sich aus den amtlichen Stimmzetteln mit Unterscheidungsaufdruck
nach Geschlecht und Alter ergeben. Im letzten Fall spricht man dann von
der repräsentativen Wahlstatistik.
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft, weil sie Aufschluss über das Wahlverhalten, d. h. die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen gibt.
Statistik ist ihrem Wesen nach anonym. Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses.
Während die allgemeine Wahlstatistik im Wesentlichen die Zahl der Wahlberechtigten, der Wählerinnen und Wähler, der Nichtwählerinnen und Nichtwähler, der gültigen und ungültigen Stimmen sowie der Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge gebietsbezogen erfasst, werden bei der repräsentativen Wahlstatistik in repräsentativ ausgewählten Wahlbezirken Angaben über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wählerinnen/Wähler unter Berücksichtigung ihrer Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge ermittelt.