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Rat der Stadt

Wahl-ABC: Rat der Stadt


Für Gemeinden von 50.000 bis 100.000 werden in Nordrhein-Westfalen von der wahlberechtigten Bevölkerung 50 Ratsmitglieder für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Ihren Ratssitz erhalten 25 Personen über Direktmandate und die weiteren 25 Personen über die Reserveliste ihrer Partei oder Wahlgemeinschaft.
Den Vorsitz im Rat hat die/der direkt gewählte Bürgermeister/in.
Der Rat ist das wichtigste Organ einer Gemeinde; er ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig. Er ist berechtigt, Aufgaben, die er auf einen Ausschuss oder die/den Bürgermeister/in übertragen hat, in seine Zuständigkeit zurückzuholen.
Die "hauptamtliche Verwaltung" mit ihren hauptberuflich Beschäftigten wird von der/dem Bürgermeister/in organisatorisch, fachlich und dienstrechtlich geleitet.
Die Ratsmitglieder nehmen ihre Funktion ehrenamtlich, d. h. neben ihrem Beruf unentgeltlich wahr. Der Rat wird deshalb auch als "ehrenamtliche Verwaltung" bezeichnet.
Aufgrund der errechneten Überhangmandate hat der Rat der Stadt Velbert seit der Wahl am 30.08.2009 66 Mitglieder.

Die Neuwahl des Rates erfolgt im Herbst 2014.

Weiter Informationen finden Sie unter Politik – Stadtrat.


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