Für Gemeinden von 50.000 bis 100.000 werden in Nordrhein-Westfalen von der
wahlberechtigten Bevölkerung 50 Ratsmitglieder für die Dauer von fünf
Jahren gewählt. Ihren Ratssitz erhalten 25 Personen über Direktmandate und
die weiteren 25 Personen über die Reserveliste ihrer Partei oder
Wahlgemeinschaft.
Den Vorsitz im Rat hat die/der direkt gewählte Bürgermeister/in.
Der Rat ist das wichtigste Organ einer Gemeinde; er ist für alle
Angelegenheiten der Gemeinde zuständig. Er ist berechtigt, Aufgaben, die
er auf einen Ausschuss oder die/den Bürgermeister/in übertragen hat, in
seine Zuständigkeit zurückzuholen.
Die "hauptamtliche Verwaltung" mit ihren hauptberuflich Beschäftigten wird
von der/dem Bürgermeister/in organisatorisch, fachlich und dienstrechtlich
geleitet.
Die Ratsmitglieder nehmen ihre Funktion ehrenamtlich, d. h. neben ihrem
Beruf unentgeltlich wahr. Der Rat wird deshalb auch als "ehrenamtliche
Verwaltung" bezeichnet.
Aufgrund der errechneten Überhangmandate hat der Rat der Stadt Velbert
seit der Wahl am 30.08.2009 66 Mitglieder.
Die Neuwahl des Rates erfolgt im Herbst 2014.
Weiter Informationen finden Sie unter Politik – Stadtrat.