Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum
befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede
Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede
Unterschriftensammlung verboten.
Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der
Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der
Wahlzeit unzulässig.
Die Rundfunkanstalten stellen den an der Wahl teilnehmenden Parteien
Sendezeit für Wahlwerbespots zur Verfügung.
Das Aufstellen von Wahlplakaten muss vorab genehmigt werden.
Wenden Sie sich hierfür bitte an die Velberter Straßenverkehrsbehörde, Am
Lindenkamp 33, 42549 Velbert (Tel. 26-2696).