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Parteienwerbung

Wahl-ABC: Parteienwerbung


Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig.
Die Rundfunkanstalten stellen den an der Wahl teilnehmenden Parteien Sendezeit für Wahlwerbespots zur Verfügung.

Das Aufstellen von Wahlplakaten muss vorab genehmigt werden.
Wenden Sie sich hierfür bitte an die Velberter Straßenverkehrsbehörde, Am Lindenkamp 33, 42549 Velbert (Tel. 26-2696).
 

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