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Mehrheit

Wahl-ABC: Mehrheit


absolute
Bei der absoluten Mehrheitswahl ist gewählt, wer mehr als 50 % der Stimmen erhält.

einfache oder relative
Unter einfacher Mehrheit, auch relative Mehrheit genannt, wird bei einer Abstimmung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen verstanden, wobei Stimmenthaltungen nicht als abgegebene Stimmen zu werten sind. Stimmgleichheit bedeutet in der Regel Ablehnung, da keine Mehrheit gegeben ist.

qualifizierte
Es wird unterschieden zwischen qualifizierter Abstimmungsmehrheit und qualifizierter Mitgliedsmehrheit. Qualifizierte Mehrheit ist zum Beispiel eine 2/3-Mehrheit. In diesem Falle ist die qualifizierte Abstimmungsmehrheit die 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen, während die qualifizierte Mitgliedermehrheit die 2/3-Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl voraussetzt.


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