Die Mitglieder des Landes Nordrhein-Westfalen werden für die Dauer von
fünf Jahren gewählt.
Die letzte Landtagswahl fand am 09. Mai 2010 statt.
Vor 2005 wurden mindestens 201 Abgeordnete, davon 151 in Wahlkreisen und
mindestens 50 aus Landesreservelisten gewählt.
Für die Landtagswahl ab 2005 wurde eine Verringerung der Wahlkreise auf
128 beschlossen. Der Landtag soll sich grundsätzlich (ohne
Überhangmandate) aus 181 Abgeordneten zusammensetzen.
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