Bei dem Auszählverfahren nach Hare/ Niemeyer wird die Gesamtzahl der zu
vergebenden Sitze multipliziert mit der Zahl der Stimmen der Partei und
dann dividiert durch die Gesamtzahl der Stimmen aller an der Verteilung
teilnehmenden Parteien.
Zunächst erhält jede Partei den ganzzahligen Anteil der sich aus dieser Proportion ergebenden Berechnung. Die übriggebliebenen "Reste" (also die Zahlen nach dem Komma) werden in einem zweiten Schritt an die Parteien in der Reihenfolge nach der Größe des "Restes" vergeben.