Die Fünf-Prozent-Klausel ist die gesetzliche Regelung,
die das Prinzip der Verhältniswahl zugunsten der Arbeits- und
Funktionsfähigkeit von Parlamenten einschränken soll, indem der Wahl
von Splitterparteien vorgebeugt werden soll.
Zum Beispiel bei der Bundestagswahl ist eine Partei vom Verhältnisausgleich und damit vom Mandatsgewinn ausgeschlossen, die nicht wenigstens fünf Prozent aller im Bundesgebiet abgegebenen Zweitstimmen erhält oder mindestens drei Direktmandate erringt.