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Wahl-ABC:  Einwohnerantrag


Einwohner/innen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet.

Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten und außerdem bis zu drei Personen benennen, die bemächtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.

Der Einwohnerantrag muss in der kreisangehörigen Stadt Velbert von mind. 5 % der Einwohner unterzeichnet sein, höchstens jedoch von 4.000 Einwohnern.


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