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Ehrenamt

Wahl-ABC:  (Wahl-)Ehrenamt


Wahlehrenämter sind die Mitgliedschaft im Wahlausschuss und im Wahlvorstand (Wahlhelfer).

Zur Übernahme von Wahlehrenämtern ist man gesetzlich verpflichtet. Es darf aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden.
Um dieses Ehrenamt übernehmen zu können, muss man wahlberechtigt sein.

Zur Wahlhelfertätigkeit können Sie sich unter "Wahlhelfereinsatz" informieren.


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