Wahlehrenämter sind die Mitgliedschaft im Wahlausschuss
und im Wahlvorstand (Wahlhelfer).
Zur Übernahme von Wahlehrenämtern ist man gesetzlich
verpflichtet. Es darf aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur aus
einem wichtigen Grund abgelehnt werden.
Um dieses Ehrenamt übernehmen zu können, muss man wahlberechtigt sein.
Zur Wahlhelfertätigkeit können Sie sich unter "Wahlhelfereinsatz" informieren.