Wahl-ABC:
Bürgerbegehren
Das Bürgerbegehren ist der formalisierte Antrag einer
Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern auf Herbeiführung eines
Bürgerentscheids.
Die Bürgerschaft will dabei anstelle des Rates
beschließen.
Das Bürgerbegehren muss enthalten:
- die zur Entscheidung zu bringende Frage,
- die Begründung,
- die Angabe von bis zu drei Vertretungsberechtigten,
- den Kostendeckungsvorschlag mit Bezifferung der Kosten,
- (in Velbert) mind. 4.100 Unterschriften von Wahlberechtigten.
Bei Zulässigkeit des Bürgerbegehrens muss sich der Rat
entscheiden,
- ob er dem Bürgerbegehren entsprechen will, so dass der
Bürgerentscheid entfällt, oder
- ob er sich mit den Bevollmächtigten des Bürgerbegehrens auf eine
einvernehmliche Regelung verständigen will und kann, so dass der
Bürgerentscheid überflüssig wird, oder
- ob er dem Bürgerbegehren nicht entsprechen will. In diesem Falle
muss der Rat einen Termin für den Bürgerentscheid festsetzen, der
innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden muss.
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