Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis
eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein hat, kann
nur in dem Wahllokal wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.
Wer einen Wahlschein hat, kann
wählen.
Jede(r) Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur
persönlich ausüben.