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Ausübung des Wahlrechts

Wahl-ABC: Ausübung des Wahlrechts


Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein hat, kann nur in dem Wahllokal wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.
Wer einen Wahlschein hat, kann

wählen.
Jede(r) Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

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