Das Statistische Bundesamt bzw. die Statistischen
Landesämter sind mit Wahlen grundsätzlich nur insoweit befasst, als sie
das Ergebnis der Wahlen statistisch zu bearbeiten haben. Dies ist
ausdrücklich vom Gesetzgeber bestimmt.
Die Ergebnisse werden durch die Statistik einer eingehenden Analyse
unterzogen. Hauptgegenstand der Wahlstatistik sind einmal die
Untersuchung, wie sich die gültigen Stimmen auf die Parteien im Land und
regional gegliedert (Gemeinden, Kreise, Wahlkreise) verteilen, zum anderen
die allgemeinen Untersuchungen über Wahlberechtigte, Wahlbeteiligung,
Wahlscheinwähler, Nichtwähler und Falschwähler.
Das Bild dieser Aussagen rundet sich durch Heranziehung der
Vergleichszahlen vorangegangener Wahlen ab. Zu diesem Zweck werden sowohl
die absoluten Zahlen als auch die Verhältniszahlen (Prozentzahlen) der
einzelnen Wahljahre einander gegenübergestellt. Durchschnittszahlen,
Trends usw. werden zur Verdeutlichung ermittelt. Veränderungen von Wahl zu
Wahl werden prozentual und in Prozentpunkten (Unterschied zwischen den
Prozentzahlen) festgehalten. Wichtige Erkenntnisse werden auch durch die
repräsentative Wahlstatistik gewonnen, die die Ergebnisse in der
Hauptsache nach dem Geschlecht und dem Alter der Wahlberechtigten und
Wähler/innen analysiert.
Aber auch die Wahlbewerber/innen und Gewählten werden - getrennt nach
Wahlvorschlägen - statistisch ausgewertet. Aus dieser Statistik lässt sich
z. B. Alter und Geschlecht sowie Berufsgruppenzugehörigkeit der
Bewerber/innen ersehen.