Es gelten die Voraussetzungen der Landtagswahl. Danach
sind bei einer Volksabstimmung eintragungs- und stimmberechtigt, wer am
Tag der Eintragung bzw. der Abstimmung
- Deutsche(r) ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens dem 16. Tag vor der Eintragung bzw.
der Abstimmung in Nordrhein-Westfalen seine
Hauptwohnung hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.