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Landtagswahl

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Wahlen zum nordrhein-westfälischen Landtag

Die Mitglieder des Landtages Nordrhein-Westfalen werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden 128 Abgeordnete des Landtages in den Wahlkreisen gewählt. Mindestens 53 Abgeordnete werden nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landesreservelisten gewählt.

Das Wahlsystem bei der Landtagswahl ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten des Landtages direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt. Weitere werden nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten der Parteien gewählt. Bei der Berechnung der Sitzverteilung wird von 181 Sitzen insgesamt ausgegangen.

Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei. Der Stimmzettel sieht daher hinsichtlich der Erststimme in jedem Wahlkreis anders aus.

Dem Landtag gehören derzeit 187 Abgeordnete an.

Die nächste Landtagswahl findet am 9. Mai 2010 statt.