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Wissenswertes

 

Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen werden als verbundene Wahlen durchgeführt.
Dabei werden gleichzeitig die Mitglieder der Kreis- und Stadträte (in kreisfreien Städten auch die der Bezirksvertretungen) für die Dauer von fünf Jahren sowie die Landräte und Bürgermeister (in kreisfreien Städten Oberbürgermeister) für die Dauer von sechs Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl.
Für die Räte werden Wahlbezirksbewerber und gleichzeitig die Reservelisten der Parteien gewählt.

Jede(r) Wähler/in hat jeweils eine Stimme für die Wahlen der Vertretungen, also eine Stimme für die Wahl des Rates sowie eine Stimme für die Wahl des Kreistages bzw. in kreisfreien Städten für die Wahl der Bezirksvertretung.
Mit ihrer/seiner Stimme wählt die/der Wähler/in ein(e) Wahlbezirksbewerber/in und gleichzeitig die Reserveliste derjenigen Partei oder Wäh-lergruppe, für die die/der Bewerber/in aufgestellt ist. Die in den Wahlbezirken errungenen Sitze werden bei der Berechnung der Zahl der aus den Listen gewählten Vertreter voll angerechnet.
Die Verteilung der Sitze wird mit dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers berechnet.

1999 konnten die Wahlberechtigten in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen erstmals ihre(n) Bürgermeister/in direkt wählen und damit mehr Einfluss auf die Kommunalpolitik nehmen.

Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister wird direkt von der Bürgerschaft gewählt.
Sie/Er führt den Vorsitz im Rat und leitet die Gemeindeverwaltung.

Für die Direktwahl gelten weitgehend die Bestimmungen über die Wahl der Vertretungen.
Gewählt ist die Kandidatin oder der Kandidat, die oder der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los. Gibt es nur eine(n) Bewerber/in, ist sie/er gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für sie/ihn entschieden hat und dabei mindestens 25 % der Wahlberechtigten für sie/ihn gestimmt haben. Stichwahlen werden nicht mehr durchgeführt.

In Velbert werden zu den verbundenen Kommunalwahlen rd. 68.000 Bürgerinnen und Bürger zu den Wahlurnen gerufen.