Zur Landrats- und Kreistagswahl sowie zur Bürgermeister- und Gemeinderatswahl ist in Velbert wahlberechtigt, wer am Wahltag
*) Wer seine Hauptwohnung noch nicht seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet in Velbert hat, jedoch aus dem Kreisgebiet zugezogen ist, ist aber zur Landrats- und Kreistagswahl wahlberechtigt, soweit sie/er seine Hauptwohnung insgesamt seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet Kreis Mettmann hat.