Abstimmungsrecht
Bei Bürgerentscheiden ist abstimmungsberechtigt, wer am Abstimmungstag:
- Deutsche(r) ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates
der Europäischen Union besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet Velbert
seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine
Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.