Nach der Velberter "Satzung für die Durchführung von
Bürgerentscheiden vom 07.03.2006" sind für die Durchführung eines
Bürgerentscheides i. d. R. 25
Abstimmungsbezirke einzurichten.
Die tatsächliche Anzahl betrug bei den bisher durchgeführten drei
Bürgerentscheiden 86, 40 bzw. 25.
Die Zuordnung der Straßen zu den einzelnen Abstimmungsbezirken erfolgt
jeweils direkt nach dem Beschluss zur Durchführung eines
Bürgerentscheides.