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Abstimmungsbezirke

 

Nach der Velberter "Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 07.03.2006" sind für die Durchführung eines Bürgerentscheides i. d. R. 25 Abstimmungsbezirke einzurichten.
Die tatsächliche Anzahl betrug bei den bisher durchgeführten drei Bürgerentscheiden 86, 40 bzw. 25.
Die Zuordnung der Straßen zu den einzelnen Abstimmungsbezirken erfolgt jeweils direkt nach dem Beschluss zur Durchführung eines Bürgerentscheides.