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- Der Tag des Bürgerentscheides (Abstimmungstag) und der Text der zur
Entscheidung zu bringenden Frage werden unmittelbar nach dem
entsprechenden Ratsbeschluss veröffentlicht.
- Die Bekanntmachung über das Recht zur Einsichtnahme in das
Abstimmungsverzeichnis erfolgt spätestens am 24. Tag vor dem
Abstimmungstag.
- Die Abstimmungsbekanntmachung muss spätestens am 6. Tag vor dem
Abstimmungstag erfolgen. Gleichzeitig werden Ort und Zeit des
Zusammentritts der Briefabstimmungsvorstände bekannt gemacht.
- Die Veröffentlichung des Ergebnisses des Bürgerentscheides erfolgt
nach der entsprechenden Feststellung durch den Rat.
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Stadt Velbert