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Aktuelle Informationen zu den Leistungen „Bildung und Teilhabe“

Schulbeihilfe jetzt beantragen

Wer im Monat August Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlagsgeld hat, kann jetzt die Schulbeihilfe für das Schuljahr 2011/2012 beantragen. Für den Monat August werden 70,00 € ausgezahlt.
SGB II- und SGB XII-Berechtigte müssen nur für die Schulbeihilfe keinen gesonderten Antrag stellen, sie erhalten die Beihilfe zusammen mit der Regelleistung ausgezahlt.

Was ist Bildung und Teilhabe?

Rückwirkend ab dem 01.01.2011 ist das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen haben nun die Möglichkeit, z.B. an dem gemeinsamen Mittagessen in der Schule und dem Kindergarten oder an Angeboten für Sport, Kultur und Freizeit teilzunehmen.

Wer hat Anspruch?

Welche Leistungen kann ich beantragen?

Wo kann ich die Anträge stellen?

Ansprechpartner für das Jobcenter ME-aktiv:
www.jobcenter-mettmann.de

Ansprechpartner für das Sozialamt:
Frau Monika Schulz, Tel: 02051/26-2468 und Frau Vera Mertinat, Tel: 02051/26-2422.

Darüber hinaus stehen Ihnen die Ansprechpartner für Ihre Grundleistungen auch für weitere Auskünfte der Bildung und Teilhabe zur Verfügung.
Die Formulare zur Antragstellung sowie die Vordrucke der erforderlichen Bescheinigungen können hier heruntergeladen werden:

Antragsformulare (pdf)

Antrag auf Leistungen der Bildung und Teilhabe nach SGB II/ SGB XII
Antrag auf Leistungen der Bildung und Teilhabe nach BKGG
       (Wohngeld - und Kinderzuschlagsempfänger)
Anlage 1: Bescheinigung  „Ausflüge/ Klassenfahrten"
Anlage 2: Bescheinigung „Lernförderung“
Anlage 3: Bescheinigung gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung

Weitere Infos

Nähere Informationen zur Bildung und Teilhabe finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:

http://bildungspaket.bmas.de
http://www.mais.nrw.de