Wer im Monat August Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlagsgeld hat, kann
jetzt die Schulbeihilfe für das Schuljahr 2011/2012 beantragen. Für den Monat
August werden 70,00 € ausgezahlt.
SGB II- und SGB XII-Berechtigte müssen nur für die Schulbeihilfe keinen
gesonderten Antrag stellen, sie erhalten die Beihilfe zusammen mit der
Regelleistung ausgezahlt.
Rückwirkend ab dem 01.01.2011 ist das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen haben nun die Möglichkeit, z.B. an dem gemeinsamen Mittagessen in der Schule und dem Kindergarten oder an Angeboten für Sport, Kultur und Freizeit teilzunehmen.
Ansprechpartner für das Jobcenter ME-aktiv:
www.jobcenter-mettmann.de
Ansprechpartner für das Sozialamt:
Frau Monika Schulz, Tel: 02051/26-2468 und Frau Vera Mertinat, Tel:
02051/26-2422.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Ansprechpartner für Ihre Grundleistungen auch
für weitere Auskünfte der Bildung und Teilhabe zur Verfügung.
Die Formulare zur Antragstellung sowie die Vordrucke der erforderlichen
Bescheinigungen können hier heruntergeladen werden:
Antrag
auf Leistungen der Bildung und Teilhabe nach SGB II/ SGB XII
Antrag
auf Leistungen der Bildung und Teilhabe nach BKGG
(Wohngeld - und
Kinderzuschlagsempfänger)
Anlage
1: Bescheinigung „Ausflüge/ Klassenfahrten"
Anlage
2: Bescheinigung „Lernförderung“
Anlage
3: Bescheinigung gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung
Nähere Informationen zur Bildung und Teilhabe finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:
http://bildungspaket.bmas.de
http://www.mais.nrw.de